AGB

Service Box Brühl 

Bremer Str. 3 50321 Brühl Halle EG 02

Inh. Kay André Oßendorf 

Mobil: 01511/5881952

Kayossendorf@servicebox-bruehl.de 

 

 

I.        Allgemeines

 Die Service Box Brühl bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der 

Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden. 

 

1.      Allgemeine Bestimmungen 

1.1.Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen der Service Box Brühl. 

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen der Service Box Brühl und dem Kunden geschlossenen Auftrags. 

 

2.      Auftragserteilung 

2.1.Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag mündlich besprochen und festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Abschrift. 

 

3.      Preise / Kostenvoranschlag 

3.1.Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang. 

  • Stundenverrechnungssatz: 80€
  •  
  • Reifen an Fahrzeugen montieren: 30€
  •  
  • Reifen Demontage und Montage inklusive auswuchten, und an Fahrzeugen montieren: 
  • 4 Reifen 60€ / 2 Reifen 20€ / 1 Reifen 15€ 
  •  
  • Alt reifen Entsorgung: 7,50€ pro Reifen 
  •  
  • Alle weiteren Dienstleistungen sind nach den Herstellervorgaben mit dem o.gen. Stundenverrechnungssatz zu Berechnen.
  •  
  • Ersatzteilpreise sind anzufragen. 

 

3.2.Sofern mündlich oder schriftlich durch die Service Box Brühl die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt: 

Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insoferne unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 25 % des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen. 

 

Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird die Service Box Brühl den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Die Service Box Brühl und der Kunde werden  sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen. 

 

 

II.      Service / Warenlieferung

 

4.      Termine 

4.1.Die Service Box Brühl wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten. 

Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird die Service Box Brühl einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen. Die Service Box Brühl wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten. 

 

5.      Abholung / Verbleiben des KFZ 

5.1.Der Kunde ist verpflichtet, das KFZ zum vereinbarten Fertigstellungstermin abzuholen. Sollte dies nicht geschehen, so kann die Service Box Brühl Mindestkosten von 15 € pro Tag verrechnen. 

 

5.2.Hinsichtlich des Kraftfahrzeuges ist es so, dass dieses am Parkplatz / in der Werkstätte eine Zeitlang (bis zur Abholung) abgestellt werden muss. Ein Verwahrungsvertrag iSd §§ 957 ABGB kommt aber, was ausdrücklich vereinbart ist, nicht zustande. 

 

5.3.Für im KFZ befindliche Gegenstände, welche nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind, wird bei Beschädigung / Verlust welche durch Dritte verursacht sind, keine Haftung durch die Service Box Brühl übernommen. 

 

5.4.Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten der Service Box Brühls gehaftet. 

 

6.      Probefahrten 

6.1.Der Kunde ermächtigt die Service Box Brühl, soweit notwendig, mit dem Kraftfahrzeug auch eine Probefahrt unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen, vorzunehmen. 

 

7.      Zahlung 

7.1.Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es wäre etwas anderes          vereinbart. 

Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang der Service Box Brühls. 

Die Service Box Brühl ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. 

 

7.2.Gegen Ansprüche der Service Box Brühls kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. 

 

8.      Warenlieferung 

8.1.Sofern im Rahmen des Vertrages mit der Service Box Brühl Waren geliefert werden (z.B. Reifen) so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, im Eigentum der Service Box Brühl  bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen  oder auch  Verkauf nacherfolgter Zahlungseinstellung,sind nicht gestattet. Pfändungen sind an der Service Box Brühl zu melden. 

 

Für Lieferungen bestimmter Waren gelten folgende Sonderbestimmungen:

Lieferungspauschale im Umkreis von 25 km 30€ / 50 km 55€ 

 

9.      Reklamationen 

Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB. 

 

10.Erfüllungsort / Gerichtsstand 

Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze der Service Box Brühls für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.